Die fristlose Kündigung unterscheidet sich von der ordentlichen Kündigung. Ein Klassiker ist dabei die fristlose Kündigung aus einem verhaltensbedingten Grund - die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter hat z.B. Gelder veruntreut. In diesem Fall verdeutlicht eine fristlose Kündigung, dass ich als Arbeitgeber nicht mal mehr für den Ablauf der Kündigungsfrist mit dem betroffenen Mitarbeiter zusammenarbeiten kann.
In dieser Folge des Podcasts spricht Renate Peters mit Christian Schlör, Anwalt für Arbeitsrecht beim Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen über die fristlose Kündigung an sich, aber auch über die Abwägung, ob eine fristlose Kündigung in Erwägung gezogen werden sollte. Wie entscheiden die Arbeitsgerichte in solchen Fällen, was...