Folge 19, Die KI-Verordnung
Shownotes
Ab dem 02. August 2025 gilt die KI-Verordnung der EU. Was ist dabei für Arbeitgeber zu beachten? Darauf geht unser Jurist für Arbeitsrecht Christian Schlör in dieser Folge von Arbeitsrecht in Kürze ein. Die Verordnung beschäftigt sich zwar nicht zentral mit dem Arbeitsrecht, beinhaltet aber Unterrichtungspflichten. Die KI ist beim Einsatz im Unternehmen ein Arbeitsmittel und die Art und Weise, wie sie von den Mitarbeitern eingesetzt wird, kann der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts regeln. Die KI-Verordnung der EU verpflichtet Arbeitgeber dazu, bei ihren Mitarbeitern eine KI-Kompetenz zu vermitteln. Es besteht also die Pflicht zur KI-Schulung. Weitere Hintergründe in der Folge.
Bitte beachten Sie: In diesem Format reißen wir die Themen nur kurz an. Für eine tiefergehende oder individuelle Beratung stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten und eine Übersicht unserer Leistungen finden Sie hier: www.av-lueneburg.de
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