Folge 31: Alle Jahre wieder... Arbeitsrechtliche Aspekte der Weihnachtsfeier

Shownotes

Weihnachtsfeiern gehören für viele Unternehmen zum Jahresausklang – doch arbeitsrechtlich gibt es einiges zu beachten. In dieser Folge von „Arbeitsrecht in Kürze“ geht es um die wichtigsten Fragen rund um Teilnahme, Arbeitszeit, Alkohol, Fehlverhalten, Krankheit, Haftung und Unfallversicherung.

Darf der Arbeitgeber die Teilnahme an der Weihnachtsfeier verlangen? Gilt die Feier als Arbeitszeit? Was passiert bei übermäßigem Alkoholkonsum, Beleidigungen oder sexueller Belästigung? Und wie sieht es mit krankgeschriebenen Beschäftigten, Sachschäden und dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz aus? In dieser Folge von „Arbeitsrecht in Kürze“ beleuchten wir die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Weihnachtsfeier und zeigen, worauf Arbeitgeber bei Planung und Durchführung achten sollten.

Bitte beachten Sie: In diesem Format reißen wir die Themen nur kurz an. Für eine tiefergehende oder individuelle Beratung stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten und eine Übersicht unserer Leistungen finden Sie hier: www.av-lueneburg.de

Transkript anzeigen

00:00:00: Herzlich willkommen zu Arbeitsrecht in Kürze, dem Podcast des Arbeitgeberverbandes Lüneburg Nordost-Niedersachsen.

00:00:07: Hier sprechen wir über zentrale Fragen des Arbeitsrechts, analysieren wegweisende Entscheidungen der Arbeitsgerichte und geben wertvolle Einblicke in die Welt der Personalentwicklung und Gewinnung – kurz klar und auf den Punkt!

00:00:20: Alles was Sie als Arbeitgebers wissen sollten.

00:00:22: Ja herzlich Willkommen zu unserer heutigen Podcastfolge.

00:00:25: Mit dem Arbeitsrecht ist das ja ein bisschen so wie mit den ersten Weihnachtsplätzchen in den Supermarktregalen.

00:00:31: Weihnachten naht in großen Schritten und da gibt es auch in den Unternehmen einiges zu planen, und zu beachten nicht zuletzt natürlich mit der Weihnachtsfeier!

00:00:40: Und darum geht's in dieser Folge mit unserer Juristin Kim Jana Boebring.

00:00:44: Hallo Kim heute Weihnacht ist hier schon ein bisschen... Hallo

00:00:47: Rosalie ich freue mich dass sich wieder dabei sein kann.

00:00:49: Ja Weihnachten ist zwar noch ein paar Monate entfernt aber Für unsere Unternehmen hat die Planungsphase für die diesjährige Weihnachtsfeier natürlich schon längst begonnen.

00:00:59: Es geht darum, wo feiern wir?

00:01:00: Wer wird eingeladen?

00:01:02: Welche Kosten entstehen und natürlich aber auch welche arbeitsrechtlichen Stolperfallen gilt es zu vermeiden?

00:01:08: Denn so entspannt und gesetzlich Weihnachts Feiern auch sein sollten aus arbeitsrechtlicher Sicht sind sie keineswegs ein rechtsfreier Raum.

00:01:15: Jedes Jahr beschäftigen WeihnachtsFeiern die Arbeitsgerichte.

00:01:18: Es gehen um Fragen der Arbeitszeit, der Vergütung des Versicherungsschutzes um Alkohol, Belästigung, Kündigungen und manchmal sogar um die Frage ob sich ein krankgeschriebener Mitarbeiter überhaupt auf der Feier zeigen durfte.

00:01:31: Ich freue mich also heute dass wir über dieses Thema sprechen.

00:01:35: Ja diese ganzen Themen die du ja gerade aufgezählt hast die zeigen es eigentlich schon.

00:01:38: Die Weihnachtsfeier gilt sehr vielen als lockerer Jahresausklang.

00:01:43: Warum sollten sich Arbeitgeber denn jetzt trotzdem mit den rechtlichen Rahmenbedingungen da beschäftigen?

00:01:47: Da besteht anscheinend Bedarf.

00:01:49: Genau das ist richtig.

00:01:50: viele Konflikte entstehen grade deshalb Weil Mitarbeiter glauben, dass an diesem Abend oder am Tag andere Regeln gelten.

00:01:58: Tatsächlich besteht aber weiterhin ein ganz enger Bezug zum Arbeitsverhältnis.

00:02:02: Das heißt die arbeitsvertraglichen Rücksichtnahme und Loyalitätspflichten gelten uneingeschränkt weiter.

00:02:08: Die meisten Weihnachtsfeiern laufen Gott sei Dank völlig problemlos.

00:02:11: Allerdings gibt es auch Themen wie Diskriminierungen und Beleidigungen bis hin zu sexuellen Belästigung oder auch Tätigkeiten.

00:02:18: Da stellt sich dann häufig am nächsten Arbeitstag die Frage ob vielleicht arbeitsrechtliche Maßnahmen sinnvoll sind.

00:02:24: Ja, aber es gibt da ja auch bei einigen den Wunsch nach Trennung von Arbeit und Privatem.

00:02:30: Und die möchten vielleicht nicht so gern dahin gehen?

00:02:32: Wie sieht das denn aus?

00:02:33: können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter eigentlich verpflichten an einer Weihnachtsfeier teilzunehmen?

00:02:38: Sie können das erwarten vielleicht, aber regelmäßig gerade nicht verlangen.

00:02:42: Die klassische Weihnachtsfeier ist freiwillig.

00:02:44: Das heißt die Mitarbeitenden dürfen frei entscheiden ob sie daran teilnehmen möchten oder nicht.

00:02:49: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erlaubt es grundsätzlich Ort Zeit und Art der Arbeitsleistung festzulegen.

00:02:56: Die Teilnahme an der Weihnachts Feier gehört aber nicht zur arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit.

00:03:02: Ausführungs- und Unternehmenskultursicht ist eine hohe Beteiligung sicherlich sehr wünschenswert.

00:03:08: Rechtlich handelt es sich aber in der Regel um eine freiwillige Veranstaltung.

00:03:11: Arbeitgeber sind auch gut beraten, wenn sie es vermeiden direkt oder auch indirekt Druck aufzubauen, denn arbeitsrechtlich gilt niemand darf Nachteile befürchten müssen nur weil er nicht an einer Weihnachtsfeier teilnimmt.

00:03:22: das heißt man kann zum Beispiel auch nicht Urlaub anrechnen bei Mitarbeitern die eben nicht teilnehmen.

00:03:29: Und ist es eine gute Idee, wenn der Arbeitgeber jetzt denkt, es steht die Weihnachtsfeier sowieso an?

00:03:33: Dann sind alle zusammen und dann gebe ich doch da mal wichtige Informationen zum Jahresabschluss bekannt.

00:03:38: Das kann man grundsätzlich machen aber ich empfehle da eine Trennung.

00:03:42: also zunächst eine betriebliche Informationsveranstaltung mit Themen wie wirtschaftlicher Entwicklung Unternehmensziele oder organisatorischen Veränderungen könnte die Veranstaltung in einen zweiten Teil übergehen, der dann freiwillig ist und als Weihnachtsfeier stattfindet.

00:03:59: Das schafft ein bisschen Klarheit und vermeidet auch dass man da später diskutieren muss.

00:04:03: Und Thema Freiwilligkeit natürlich ist es ja auch jedes Jahr wieder Thema bei Weihnachts feiern.

00:04:08: Ist das eigentlich Arbeitszeit oder nicht?

00:04:12: Entscheidend hängt das davon ab zu welchem Zeitpunkt die Weihnachts Feier statt findet.

00:04:17: Findet die Feier während der regulären Arbeitszeit statt bleibt es beim Vergütungsanspruch.

00:04:22: Beschäftigte nehmen dann Teil und dürfen vergütungsrechtlich nicht schlechter gestellt werden, als wenn sie normal gearbeitet hätten.

00:04:29: Wenn die Feier jetzt aber am Abend oder nach Feierabend stattfindet und freiwillig ist, handelt es sich regelmäßig nicht um vergütungspflichtige Arbeitszeit.

00:04:37: Auch Überstundenzuschläge zum Beispiel oder ein Anspruch Freizeitausgleich entsteht dann grundsätzlich

00:04:42: nicht.".

00:04:43: Und was ist denn bei Mitarbeitern, die schon auf früheren Feiern Probleme gemacht haben?

00:04:49: Die können nicht ausgeschlossen werden, zumindest ist hier Vorsicht geboten.

00:04:53: Grundsätzlich gilt bei Weihnachtsfeiern der Arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz das heißt sie dienen dem betrieblichen Miteinander und stehen damit auch regelmäßig allen Beschäftigten offen.

00:05:04: ein Ausschluss eines einzelnen kommt dann nur aus sachlichen Gründen in Betracht.

00:05:09: wer aber beispielsweise früher massiv gestört hat Kollegen belästigt hat aggressiver Der kann unter Umständen auch ausgeschlossen werden.

00:05:17: Lose Vermutungen oder auch persönliche Antipartien reichen hier allerdings nicht aus.

00:05:22: Ja, und dann kommen wir von schwierigen Mitarbeitern vielleicht jetzt auch zum Klassiker-Thema rund um Weihnachtsfeier ist natürlich der Alkohol – also Alkohl auf Weihnachts feiern!

00:05:30: Welche Risiken sollten Arbeitgeber denn da kennen?

00:05:34: Alkuhl

00:05:34: ist natürlich ein großer Risikofaktor ganz grundsätzlich.

00:05:38: Viele arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entstehen jedes Jahr auf Weihnachtspeiern durch übermäßige Alkalkonsum.

00:05:44: Arbeitgeber sollten daher grundsätzlich für einen verantwortungsvollen Umgang sorgen und auch die Führungskräfte an ihre Vorbildfunktion erinnern.

00:05:53: Das bedeutet aber nicht, dass Alkohol verboten werden muss.

00:05:56: Wichtig ist an dieser Stelle und bleibt aber auf der Weihnachtsfeier gelten die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten auch weiterhin.

00:06:02: wer sich also daneben benimmt muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

00:06:06: Also es ist nicht so was auf der Weihnachtsfeiere passiert das bleibt auch auf der weihnachts feier.

00:06:11: Nein, ganz und gar nicht.

00:06:12: Also Beleidigungen, Diskriminierungen, rassistische oder sexistische Äußerungen, sexuelle Belästigungen körperliche Übergriffe – das sind alles weiterhin arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen auch auf der Weihnachtsfeier!

00:06:24: Und auch die Rechtsprechung reagiert mittlerweile sehr konsequent.

00:06:27: Insbesondere schwere sexuelle Bellästigung, massive Beleidingen, Tätigkeiten können sogar unmittelbar zu einer fristlosen Kündigung

00:06:34: führen.".

00:06:35: Ja,

00:06:35: gut.

00:06:35: Und da kommen wir von dieser schwierigen Thematik jetzt auch mal zu den Kosten.

00:06:38: Die Kosten steigen ja generell für Unternehmen und Arbeitgeber massiv an im Moment.

00:06:43: Es könnte ja jetzt der eine oder andere Arbeitgebe auf die Idee kommen.

00:06:46: Da beteilige ich meine Mitarbeiter einmal an der Feier zum Beispiel in dem mich einen Eigenanteil für das Menü einplanet.

00:06:52: Ist das zulässig?

00:06:54: Eine sehr spannende Frage.

00:06:56: freiwillig geht es natürlich verpflichtend regelmäßig.

00:06:59: nein also was der Arbeitgeba machen kann ist beispielsweise den Mitarbeitern ein Budget für Essen und Getränke bereitzustellen.

00:07:08: Und dann eben weitere Leistungen, den Mitarbetern selbst überlassen oder zum Beispiel einen Unkostenbeitrag für die Begleitung einer anderen Person zu erheben.

00:07:18: eine einseitige Anordnung scheidet aber regelmäßig aus.

00:07:21: Okay bei größeren Arbeitgebern da müssen wir ja auch mal wieder über den Betriebsrat sprechen.

00:07:27: wie sieht es denn daraus?

00:07:28: hat der betriebsrad generell ein Mitsprache recht?

00:07:30: Oder welche Rechte hat der Betriebesrat bei der Planung an der Weihnachtsfeier?

00:07:34: Ob überhaupt eine Weihnachtsfeier stattfindet, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber.

00:07:38: Das heißt, der Betriebsrat kann weder eine Feier durchsetzen noch eine feier verhindern.

00:07:43: auch über die Ausgestaltung besteht regelmäßig kein Mitbestimmungsrecht.

00:07:47: nur bei ganz besonderen Konstellationen zum Beispiel wenn zusätzliche Vergütungsbestandteile gezahlt werden sollen oder Zeitgutschrift mit Endgeldcharakter dann können auch mal Beteiligungsrechte entstehen da dann die betriebliche Lohngestaltung betroffen ist

00:08:02: und Du kennst ja immer viel die Praxis auch.

00:08:05: Wie sieht es denn da aus, wenn ein Mitarbeiter eigentlich krankgeschrieben ist?

00:08:09: Dann aber auf der Weihnachtsfeier erscheint?

00:08:11: geht das oder wie sieht's da arbeitsrechtlich aus?

00:08:13: Da entsteht natürlich bei den Kollegen ein wirklich komischer Eindruck, aber arbeitsrechtlich kommt es letztlich auf die Erkrankung an.

00:08:19: Denn Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch dass man sich das Haus verlassen darf und an keiner Veranstaltung teilnehmen kann.

00:08:25: Maßgeblich ist ob die Teilnahme an der Weihnachtsfeier den Heilungsprozess beeinträchtigt.

00:08:30: Wer also wegen eines Burnouts oder psychischer Belastung arbeitsunfähig ist, kann sogar unter Umständen von den sozialen Kontakten profitieren.

00:08:38: Andersherum bei körperlichen Einschränkungen und Infektionskrankheiten sieht es anders aus – da kann die Teilnahme ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen!

00:08:48: Und wenn jetzt ganz lange gefeiert wurde und jemand sich direkt am nächsten Morgen krank meldet?

00:08:53: Wie sieht das

00:08:54: aus?!

00:08:55: Allein die zeitliche Nähe reicht für sich genommen noch nicht aus, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu haben.

00:09:00: Da der Arbeits-Unfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich ein hoher Beweiswert zukommt.

00:09:05: Wenn jetzt aber weitere Umstände hinzukommen entweder Auffälligkeiten auf der Feier widersprüchliche Angaben oder konkrete Beobachtungen von Kollegen dann können diese den Beweiswerte Arbeitsunfähigkeinsbescheiniung erschüttern und dann kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein seine Arbeitsundfähigkeit näher darzulegen und auch nachzureisen.

00:09:23: Und nicht nur wird manche lange gefeiert, es geht ja auch manchmal was zu Bruch.

00:09:27: Jetzt ein umgestoßendes Glas oder so das ist ja kein Problem.

00:09:30: Was passiert denn aber wenn einen Mitarbeiter jetzt einen größeren Schaden verursacht?

00:09:34: Zum Beispiel das Inventar des Restaurants oder der Location beschädigt?

00:09:38: Das kommt hier immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

00:09:41: Verursachten Mitarbeiter einen schadenanfremden Eigentum also etwa im Inventat kann zunächst der Arbeitgeber als Vertragspartner in Anspruch genommen werden.

00:09:50: Die spannende Frage ist dann natürlich, ob sich der Arbeitgeber den Schaden beim Mitarbeiter wiederholen kann.

00:09:55: Ja das hoffe ich doch, kann er das?

00:09:57: Nicht ohne Weiteres!

00:09:59: Wir haben im Arbeitsrecht die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung.

00:10:03: Danach hafteten Arbeitnehmer bei Betrieblichveranlassten Tätigkeiten nicht automatisch für jeden Schaden in voller Höhe.

00:10:10: Diese privilegierte Arbeitnehmerhaftung setzt voraus dass der Schaden an einem innerem Zusammenhang zu der betrieblich veranlassenden Tätigkeit steht.

00:10:18: Bei einer klassischen Weihnachtsfeier spricht vieles dafür, dass dieser betriebliche Bezug grundsätzlich besteht.

00:10:24: Das heißt beim bloßen Missgeschick kommt eine Haftung häufig nicht oder nur anteilig in Betracht – anders sieht es natürlich auch bei grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichen Verhalten aus.

00:10:33: Wer beispielsweise alkoholbedingt randaliert oder bewusst inventar beschädigt muss regelmäßig selbst für den Schaden einstehen.

00:10:40: Okay.

00:10:41: Und jedes Jahr aufs Neue beschäftigen ja auch Unfälle bei Firmenfeiern, also auch bei Weihnachtsfeiern die deutschen Sozialgerichte.

00:10:48: Deshalb dürfte auch ein besonders wichtiger Punkt die Unfallversicherung sein.

00:10:53: Sind Beschäftigte denn während der Weihnachts Feier eigentlich grundsätzlich unfallversichert?

00:10:57: Ja!

00:10:58: Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz.

00:11:00: Voraussetzung ist dass es eben eine offizielle vom Arbeitgeber organisierte Weihnachtsfeier ist, die allen Beschäftigten offen steht und der Förderung des Betriebsklimastien.

00:11:10: Dann stehen die Beschäftigen während der Teilnahme regelmäßig auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

00:11:15: Allerdings endet dieser Schutz mit dem offiziellen Ende der Veranstaltung – wer dann anschließend privat weiterfeiert oder noch in eine Bar zieht, verlässt diesen geschützten Bereich.

00:11:24: Hier sollte auch der Arbeitgebers klar definieren wann die offizielle Veranstaltungen beginnt.

00:11:29: Und

00:11:31: wenn das offizielle Ende ist, wie sieht es dann mit dem Heimweg aus?

00:11:33: Wenn da noch was passiert.

00:11:35: Der Heimwerk kann grundsätzlich versichert sein.

00:11:38: allerdings entstehen regelmäßig Probleme, wenn jemand alkoholisierten Fahrzeug führt oder jetzt noch private Umwege macht.

00:11:44: Hast du da vielleicht ein konkretes Beispiel?

00:11:45: Das ist ja mal besonders spannend, wenn du aus dem Nägkästchen plauderst und ein paar arbeitsrechtliche Fälle hier mal darlegst.

00:11:52: Ja, es gab zum Beispiel einen ganz spannenden Fall vom Landessozialgericht Baden-Württemberg, da ging es um eine heimliche Übernachtung in der Firma.

00:12:01: Ein Mitarbeiter trank auf der Weihnachtsfeier zu viel, verpasste dann das Taxi und entschied sich betrunken im Betrieb zu übernachten.

00:12:08: Am nächsten Morgen als er die Toilette aufsuchen wollte stürzte er und verlangte sozusagen Versicherungsschutz.

00:12:14: Und da hat auch das Gericht gesagt Nein hier besteht kein Versicherungschutz mehr.

00:12:18: Das eigenmächtige Übernachten geschah hier rein aus privaten Gründen.

00:12:22: Oder gut, da könnte man ja auch sagen je nachdem wo die Feier stattfindet das Arbeitgeber vielleicht überlegen sollten ob sie für die sichere Heimfahrt Unterstützung anbieten beispielsweise durch ein Taxigutschein, Shuttle Service oder dass man auch nochmal darauf hinweist dass man ja die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann.

00:12:38: Genau!

00:12:38: Das ist nicht nur aus Fürsorgegesichtspunkten sinnvoll sondern reduziert auch Haftungs- und Reputationsrisiken.

00:12:44: Okay, da sind wir schon am Ende dieser Weihnachtsfolge.

00:12:48: Auch wenn jetzt erst Oktober ist.

00:12:49: Aber vielen Dank fürs Zuhören!

00:12:50: Dann wünschen wir auch eine erfolgreiche und rechtssichere Weihnachtsfeier und sagen bis zur nächsten

00:12:56: Folge!

00:12:57: Das war Arbeitsrecht in Kürze der Podcast des Arbeitgeberverbandes Lüneburg Nordost-Niedersachsen.

00:13:03: Bitte beachten Sie dass wir im diesen Format die Themen nur anreißen.

00:13:07: für eine individuelle Beratung stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung.

00:13:11: Die Kontakt da und finden Sie auf unserer Internetseite.

00:13:14: Vielen Dank fürs Zuhören, abonnieren sie uns gern und bis zur nächsten Folge!

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