Folge 29, Der digitale Arbeitsvertrag

Shownotes

In dieser Folge von Arbeitsrecht in Kürze erklärt unser Jurist Christian Schlör die Hintergründe des digitalen Arbeitsvertrages. Dabei geht es zunächst um den Arbeitsvertrag an sich: Was ist eigentlich ein Arbeitsvertrag? Gibt es dazu gesetzliche Formvorschriften und wenn ja welche? Anschließend geht es in dieser Folge um das Nachweisgesetz (NachwG), das Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitnehmern die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses nachzuweisen. Denn: Seit dem 1. Januar 2025 ist dieser Nachweis infolge des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes grundsätzlich auch in Textform und damit beispielsweise per PDF und E-Mail möglich. Wie genau das abläuft, erörtert unser Jurist Christian Schlör, außerdem geht es um Ausnahmen, die sich aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ergeben sowie Besonderheiten in Bezug auf das Befristungsrecht (qualifizierte elektronische Signatur).

Bitte beachten Sie: In diesem Format reißen wir die Themen nur kurz an. Für eine tiefergehende oder individuelle Beratung stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten und eine Übersicht unserer Leistungen finden Sie hier: www.av-lueneburg.de

Transkript anzeigen

00:00:08: Herzlich willkommen zu Arbeitsrecht in

00:00:09: Kürze, dem

00:00:10: Podcast des Arbeitgeberverbandes Lüneburg Nordost-Niedersachsen.

00:00:14: Hier sprechen wir über zentrale Fragen des Arbeitsrechts, analysieren wegweisende Entscheidungen der Arbeitsgerichte und geben wertvolle Einblicke in die Welt der Personalentwicklung und Gewinnung.

00:00:24: – kurz klar und auf den Punkt!

00:00:27: Alles was Sie als Arbeitgebers wissen sollten.

00:00:30: Moin, bei uns im Podcaststudium.

00:00:32: Heute wurde ich inspiriert von meinem Drucker bzw.

00:00:34: ich habe mal wieder versucht was auszudrucken.

00:00:36: das macht mir nicht so häufig und die Druckerpatrone war leer.

00:00:40: Das hat mich inspiriert einmal darüber nachzudenken wie viel man denn zu druckt oder ob du überhaupt drucken musst und ob man vielleicht auch Arbeitsverträge druckte und nicht druckten müsste.

00:00:49: also es geht heute podcast um Digitale Arbeitsverträge.

00:00:53: haben Sie vielleicht auch schon drüber Gedanken gemacht, werden glaube ich Ende September und September auch einen Forum-Zweitrag bei uns im Arbeitgeberforum.

00:01:00: Und jetzt auch hier eben im Podcast einmal gucken was ist eigentlich ein Arbeitsvertrag?

00:01:05: Gibt es da irgendwelche Vorvorschriften gesetzliche Formvorschriften?

00:01:09: Und wenn ja welcher ist das eventuell schon gesetzlich geregelt?

00:01:13: alles und überraschenderweise ist es dass gesetzlicher Regelung nicht der Vertragschluss an sich.

00:01:19: Der kann mündlich, konkludent etc.

00:01:22: Erfolgen also ohne großen Aufwand.

00:01:25: Da macht sich die Rechtsprechung auch relativ wenig Mühe mit was man da besprechen oder besprochen haben müsste.

00:01:31: Da müssen sie nicht mehr über das Gehalt sprechen wenn Sie einfach anfangen zu arbeiten und Sie haben noch nicht mehr übers Gehalt oder über die Arbeitszeit gesprochen.

00:01:39: dann gilt die betriebsübliche Arbeitszeit und das Gehalter wird in die taxmäßige Vergütung also die übliche Vergütungen angenommen sehen.

00:01:46: so schnell geht es jetzt endlich wie bei Aldi an der Kasse Zack, hat mein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

00:01:53: Man sieht das auch schön bei befristeten Arbeitsverträge.

00:01:55: wenn Sie Leute über das Befristungsende hinaus beschäftigen dann steht da sogar ein Gesetz dass dann automatisch einen Arbeitsvertracht zustande kommt und in dem Fall eben zu den Bedingungen des befristete Arbeitsvertrages aber unglücklicherweise ohne die Befristung.

00:02:11: also Vorsicht Arbeitsverträger.

00:02:12: abschließen kann man einfach so nicht dass sie aus Versehen irgendjemanden einstellen und eventuell vielleicht den Betriebsrat nicht beteiligt haben.

00:02:18: das wäre schlimm.

00:02:19: jetzt Ist es aber in der Praxis so bei Ihnen vielleicht auch, dass man doch viele schriftliche Arbeitsverträge macht oder irgendwas ausdruckt hin und her schickt?

00:02:27: Und unterschreibt.

00:02:28: das kommt letztlich nicht daher.

00:02:30: Dass man ja auch nachweisen und nachvollziehen können will.

00:02:33: was man da vereinbart hat ist also letztendlich eine Regelung zur Klarheit, zur Beweislage und zu Schlau war der Gesetzgeber auch nur.

00:02:40: Der hat einen Nachweisgesetz dazu Erlassen, das kommt wieder aus einer europäischen Richtlinie.

00:02:47: Das ist ein bisschen anders als Ihr schriftlicher Arbeitsvertrag.

00:02:50: da machen Sie einen Arbeitsvertrauch fertig.

00:02:52: entweder unterschreiben Sie ihn direkt selber oder sie schicken eine Mitarbeiter der sich den dann schriftlich zurück.

00:02:57: Da hängt wirklich der Arbeitsvertracht Schluss auch von der Schriftformat.

00:03:01: also wenn Sie jemanden schriftlichen Arbeitsvertragen schicken Geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Arbeitsortachung schriftlich angenommen werden kann?

00:03:07: Der Gesetzgeber macht das eben nicht.

00:03:09: Er will eigentlich für den Vertragsschluss keine Schriftformen hat deswegen so ein Nachweis gesetzlich geregelt.

00:03:15: Das heißt nach dem Vertragschluss spätestens müssen sie als Arbeitgeber fünfzehn Punkte sind das im Nachweisgesetz dem Mitarbeiter mitteilen und das erfolgt dann klassischerweise.

00:03:24: durch von ihm unterschriebene schriftliche Urkunde sagt man ja dazu.

00:03:28: Das ist irgendwie ein bisschen auf Bittenpapier machen.

00:03:31: Ganz normales Papier geht auch, unterschrieben muss es klassischerweise sein.

00:03:35: Und das wiederum kommt aus einer europäischen Richtlinie.

00:03:38: Auch wenn Sie mal reingucken ist ein Nachweisgesetz.

00:03:41: diese Punkte, die sind zum Teil sehr ausführlich, da stehen auch Sachen drin, wo man sagen würde Leute Das ist doch wohl klar.

00:03:49: Das ist deswegen so ausführlich und auch so ungewöhnlich deutlich und kleinteilig, weil das auch dem europäischen Arbeitsmarkt dient.

00:03:57: Das heißt jeder Mitarbeiter soll auch in Europa irgendwo anfangen können zu arbeiten.

00:04:01: Und jetzt hat man vielleicht in Deutschland schon weiß man wo wie es los ist oder was so los ist auf dem Arbeitsmarkt, worum es so geht?

00:04:07: Hat vielleicht auch schon ein paar Arbeitsfeldnisse gehabt wenn sie jetzt in Frankreich mal an Arbeitsfeldes annehmen oder irgendwo in anderen europäischen Ausland dann wären wir sich da nicht so sicher und dann finde ich das durchaus sinnvoll dass man da eine Regelung hat damit auch der nicht-europäische Mitarbeiter nachlesen kann, dann in dem Fall auf Französisch.

00:04:23: Aber das können wir übersetzen was so seine Arbeitsaufgaben sind und die Üblichkeiten sind usw.

00:04:29: Deswegen ist es wie gesagt für den Normal gebraucht ein bisschen zu ausführlich.

00:04:32: Was der geregelt ist aber so ist die Gesetzeslage.

00:04:35: Das hat jeder Mitarbeiter zu beanspruchen Und so hat das Gesetzgeber gelöst.

00:04:39: Er sagt also Der Arbeitsvertragsschluss selber kann noch mündlicher folgen.

00:04:42: hinterher ist der Arbeitgeber in der Pflicht irgendwas Schriftliches zu machen.

00:04:45: letztendlich wurde das immer durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag erledigt.

00:04:50: Das ist aber zeitlich auch ein bisschen sperrig, ne?

00:04:52: Sie müssen daran denken... Vertragschluss eben angebot.

00:05:12: Das ist eher unterschriebener Vertrag, Annahme das ist der vom Mitarbeiter unterschriebener Vertrag.

00:05:16: oder manchmal läuft es umgekehrt mit den Unterschriften und das ist zeitlich schon ein bisschen sperrig.

00:05:21: und vielleicht auf die Entfernung usw.

00:05:22: Möchte man das nicht?

00:05:23: Und dann hat man sich überlegt geht's nicht auch einfacher per PDF

00:05:26: etc.,

00:05:27: dass war lange nach dem Nachweisgesetz nicht zulässig und das wurde im Jahr zum Jahr das erste Mal reformiert.

00:05:35: Da war ja gerade Corona und so eine große Digitalisierungswelle.

00:05:41: Warum das nicht digitaler gehen kann?

00:05:43: Und da gab es die Diskussion, auf welche digitale Form man das Ganze machen will.

00:05:48: letztendlich hat sich jetzt der Gesetzgeber entschieden im Bürokratie entlastungsseltsrömisch vier also Da kam noch Bürokratie von der Erfahrenden bei vier Gesetzen, das durch Textform zu ermöglichen.

00:06:00: Das heißt sie können den Nachweis und damit auch den Arbeitsvertragsschluss in Textform durchführen.

00:06:05: Es gibt Ausnahmen da kommen wir nachher noch zu wo man das nicht machen sollte oder nicht machen darf.

00:06:11: Jetzt nur die Frage was heißt Textform?

00:06:13: Textform ist alles was Sie ausdrucken können und was in digital zugesandt wird.

00:06:19: klassischerweise ist dass eben eine PDF Datei.

00:06:23: Das Nachweisgesetz hat sich jetzt einfach nicht nur an die Textform gehalten, die ist im Gesetz geregelt in Paragraph hundertundzwanzig B. Wenn Sie das mal nachlesen wollen sondern hat eine besondere Textform dazu erfunden.

00:06:39: Insbesondere ist es letztendlich auch eine normale Textform, um zu übermitteln an den Arbeitnehmer.

00:06:46: Dass er das speichern oder ausdrucken kann, sprich PDF.

00:06:49: aber sie müssen auch noch den Arbeitnehmner dazu anschreiben und Sie müssen ihn auffordern einen Empfangsnachweis zu erteilen.

00:06:57: Er muss diesen Empfangsnachweis nicht erteilten, nur die Aufforderung ist gesetzlich geregelt.

00:07:05: dafür haben wir.

00:07:05: Wir mussten in unserer Muster-Sammlung, aber letztendlich wäre jede Aufforderung.

00:07:11: dem Empfang bitte zu bestätigen oder was man wahrscheinlich klassischerweise macht.

00:07:15: So ist es, glaube ich, unseren Mustern, dass man einfach diesen Austausch der schriftlichen Verträge durch PDF-Verträge ersetzt und sagt okay, ich stieg gern von mir unterschriebenes PDF Exemplar du drückst das aus oder unterschreibst da digital meinetwegen und schickst mir das wieder zurück und das wäre dann auch ausreichend.

00:07:32: nur diese Aufforderung muss nur mit rein sonst hat man das Nachweisgesetz verletzt und das wollen wir ja nicht.

00:07:37: Das wäre ja schlimm.

00:07:38: Wo man bitte darauf achten muss bei dieser Form, das ist nicht in jedem Unternehmen zulässig.

00:07:44: Es gibt im Schwarz-Arbeitsbekämpfungsgesetz Branchen die sind ausgenommen.

00:07:49: Das sind also die bösen Buben des Arbeitsrechts, dass es zum Beispiel die Baubranche Gaststätten und Beherbergungsgewerge, Personenbeförderung, Speditionen, Transport, Logistikewerbe, Schausteller, Forstwirtschaft Gebäude, Reinigung, Messereinigung, Fleischwirtschaft, Wachensicherheitsgewerbe und Prostitutionsgewerben zum Beispiel auch.

00:08:06: Da hat der Zollen besonders aufmerkt drauf weil da wohl relativ viel illegale Beschäftigung stattfindet oder stattgefunden hat zumindest Und die sind ausgenommen.

00:08:16: Aus dieser Sonderregelung, diese Branchen dürfen tatsächlich wie bisher mit der Postkutsche weiterhin schriftliche Verträge austauschen und sind dann noch nicht voll digital.

00:08:24: Ich hatte mir gewünscht dass man da wenn man schon so eine Ausnahme Regelung machen will das man vielleicht nicht sagen okay PDF geht nicht.

00:08:31: aber eine Qualität der elektronische Signatur wäre auch eine Möglichkeit gewesen die man hätte nutzen können Aber der Gesetzgeber hat sich da anders entschieden.

00:08:39: also wie gesagt an der Stelle Wenn Sie unter diese Branchen fallen, denken Sie dran.

00:08:43: Sie dürfen eben nicht per PDF.

00:08:44: Nicht per PDF würde ich auch bei Befristungen machen.

00:08:48: Das ist bei uns ein bisschen unser Musterverträgen.

00:08:50: Normalerweise haben wir eine Probebefristung mit drin.

00:08:52: deswegen sehen unsere digitalen Verträge dann an der Stelle ein bisschen anders aus unserer Klassiker weil die befristeten Verträge, die haben von Gesetzeswegen die Voraussetzung der Schriftform aber mit einem kleinen Unterschied das immer so schön.

00:09:05: diese kleine Unterschiede macht sich dann auch raus.

00:09:07: im Nachweisgesetz Kann die Schriftform nicht durch eine elektronische Form ersetzt werden?

00:09:12: Im Befristungsrecht kann sie das wohl, aber nicht durch jede elektronischen Form.

00:09:17: Sondern nur durch die qualifizierte elektronisches Signatur.

00:09:22: Da gibt es natürlich auch Voraussetzungen.

00:09:23: Wichtig ist dass Sie da müssen gucken ob Sie.

00:09:26: in Ihrer Personal Verarbeitungs-Software hat man ja oft solche Angebote drin mit elektronischer Signatur, also nicht die einfache sondern die qualifizierte.

00:09:35: Das erkennt man meistens daran das auf Seiten des Mitarbeiters irgendwann angefangen wird.

00:09:40: entweder müssen sie ihren Personalausweis benutzen um sich da in der Pinn dann ihre ihren Personaussatzlegte nicht vorzulegen oder manchmal ist es auch so dass man von einer Kamera mit dem Personaausweis rumfuchteln will.

00:09:54: Also wenn das nicht entsprechend verlangt wird dann hat man meistens keine qualifizierte elektronische Signatur.

00:10:01: Aber das erfahren Sie am besten über Ihren Anbieter, gibt es auch Rechtsprechung zu.

00:10:04: also kann man im Befristungsrecht bei befristeten Verträgen ersetzen aber eben nur unter etwas gesteigerten Voraussetzungen.

00:10:12: viele der üblichen Personalverwaltungs-Softwaren bieten das aber auch schon an.

00:10:18: die arbeitenden und mediebischen Signaturanbietern zusammen ist nur wichtig dass sie da das Kreuzchen wahrscheinlich an der teuersten Stelle brachen.

00:10:25: Bei der qualifizierten elektronischen Signatur.

00:10:27: ansonsten müsste man bei einer Befristung vielleicht auch noch einfach wieder mit der Post arbeiten und den Vertrag rumschicken, dann werden sie auch da sicher wichtig aus da.

00:10:37: Der Zeitpunkt ist entscheidend.

00:10:38: die Form muss eingehalten werden bevor der Vertrag beginnt.

00:10:41: hinterher bringt das alles nichts mehr vorher nicht hinterher.

00:10:44: wer schreibt er bleibt heißt immer so schön im Skat denn wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Einsparen von Druckerpatronen.

00:10:51: Ich hoffe ein bisschen Geld für Mitgliedsweintracht haben wir da gespart.

00:10:54: Und ja, viel Spaß bei entdecken der digitalen Verträge!

00:10:58: Wenn Sie Fragen haben wie gesagt einfach gerne anrufen geht er durch eine Vermittlieder.

00:11:02: Vielen Dank fürs Zuhören!

00:11:03: Das war Arbeitsrecht in Kürze – der Podcast des Arbeitgeberverbandes Lüneburg Nordost-Niedersachsen.

00:11:09: Bitte beachten sie dass wir in diesem Format die Themen nur anreißen.

00:11:12: Für eine individuelle Beratung stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung.

00:11:17: Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite.

00:11:20: Vielen Dank fürs Zuhören, abonnieren Sie uns gerne und bis zur nächsten Folge!

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